Aktuelle Urteile
Vertragsanpassung, Rücktritt vom Versicherungsvertrag, Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG
Das Landgericht Leipzig (3 S 168/17) hat ein klagestattgebendes Urteil des Amtsgerichts Eilenburg durch entsprechenden Hinweisbeschluss bestätigt, wonach sich der Hunde-OP-Versicherer, die Uelzener Allgemeine Versicherung AG, nicht auf Leistungsfreiheit berufen und keinen rückwirkenden Haftungsausschluss vereinbaren darf.