Aktuelle News
Landwirtschaftliche Geräte- und Lagerhalle im Außenbereich stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung für Wohnunggrundstück am Ortsrand dar
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass von einer im Außenbereich genehmigten landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle keine unzumutbaren Störungen für ein am Ortsrand gelegenes Wohngrundstück ausgehen.