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Großflächigen Tätowierung: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst ausschließlich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes unzulässig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst wegen einer großflächigen Tätowierung rechtswidrig war.