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EU-Mitgliedsstaaten dürfen keine Abgaben für Strom-Ausfuhr verlangen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten keine Abgabe auf die Ausfuhr von in ihrem Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität einführen dürfen. Eine solche Abgabe ist nicht durch das Ziel gerechtfertigt, im Inland die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten.