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Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht ist.