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AG Nürnberg zu den Voraussetzungen der Herausgabe eines in Pflege gegebenen Hundes
Das Amtsgericht Nürnberg hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Hund an die ursprüngliche Eigentümerin zurückgegeben werden muss, welcher sich in Pflege bei einer anderen Person befunden hatte. Insbesondere war zu entscheiden, inwieweit die Herausgabe des Hundes von der Übernahme der angefallenen Kosten für Futter, Tierarztbehandlungen oder Medikamente abhängig gemacht werden kann.