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Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Erneute Androhung eines Zwangsgeldes
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 1. Juli 2019 gesetzt, um seiner im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 konkretisierten Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart/Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein ...