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BGH: Landkreis haftet für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unschuldigen aufgrund verwechselter Kennzeichen
Kommt es bei der Herstellung eines Kennzeichens zu einem Fehler, so muss dies der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle auffallen. Kommt es aufgrund eines fehlerhaften Kennzeichens zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Unschuldigen, so haftet dafür der zuständige Landkreis. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.