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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall besteht auch bei Nutzung des Wagens der Ehefrau als Ersatzfahrzeug
Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall auch dann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen des beschädigten Fahrzeugs, wenn er das Fahrzeug der Ehefrau nutzen kann. Der Anspruch ist nur ausgeschlossen, wenn der Geschädigte ein ihm gehörendes Ersatzfahrzeug nutzen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.