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Produkt "StreamOn" Telekom Deutschland GmbH darf in bisheriger Form vorläufig nicht weiterbetreiben werden
Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.