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Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit
Kündigt ein Reisender den Reisevertrag, weil sein Flug wegen der Insolvenz der Fluggesellschaft annulliert wurde, so steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Der Anspruch bemisst sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.