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Verpasster Flug: Reisende müssen sich vorab über Abflugmodalitäten erkundigen
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass sich Reisende vor Antritt einer Flugreise über die Abflugformalitäten erkundigen müssen. Verpassende Reisende einen Flug, weil sie die vom Reiseveranstalter angegebene Empfehlung für die Ankunft am Check-In-Schalter nicht beachten, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.