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Verwechselung einer Baustellenausfahrt mit Autobahnabfahrt aufgrund missverständlicher und falscher Positionierung der Beschilderung
Verwechselt ein Autofahrer eine Baustellenausfahrt mit einer Autobahnausfahrt, weil die Beschilderung missverständlich und falsch positioniert wird, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens zu. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.