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Recherche für Biografie stellt keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische Tätigkeit dar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte, keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen kann.