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Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Abfallbehörde eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen darf, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen.