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Temporärer Umzug in eine Ersatzwohnung lässt Eigenbedarf nicht entfallen
Der temporäre Umzug in eine Ersatzwohnung lässt den Eigenbedarf an der eigenen Wohnung grundsätzlich nicht entfallen. Denn die Absicht zur Nutzung der eigenen Wohnung bleibt weiterhin bestehen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.