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Beendigung des Schulverhältnisses wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten eines Berufsschülers gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule, das Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, zu beenden, nicht zu beanstanden ist.