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Langjährige Haftstrafen wegen "Fake-Anrufen"
Das Landgericht Osnabrück hat einen 29 Jahre alten Mann aus der Türkei wegen sogenannter "Fake-Anrufe" zulasten älterer Menschen verurteilt. Der Angeklagte muss wegen (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen, unter Einbeziehung der Strafe aus einer früheren Verurteilung, für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.