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Vorläufige Schulsuspendierung darf aufgrund von Corona nicht verlängert werden
Ordnet eine Schule einen vorläufigen Schulausschluss an, so ist sie verpflichtet, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Dies gilt auch während der Corona-Krise. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz auf den Eilantrag eines Achtklässlers entschieden.