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Bei separat abgeschlossen Mietverträgen über Wohnung und Kfz-Stellplatz liegen grundsätzlich zwei selbständige Verträge vor
Wurden sowohl für eine Wohnung als auch für einen Kfz-Stellplatz Mietverträge geschlossen, so ist grundsätzlich zu vermuten, dass die Verträge voneinander selbständig sind. Sie können daher separat gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.