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OLG Koblenz: Besitz kinderpornografischer Videos rechtfertigt Wohnungsverweis und Kontaktverbote
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Videos eine einstweilige Anordnung rechtfertigen kann, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt und der betreffende Elternteil der Wohnung verwiesen wird.