Aktuelle News
Kraftfahrtbundesamt muss Einsicht in VW-Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen gewähren
Das OVG Schleswig hat bestätigt, dass das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet ist, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht zu gewähren in den Schriftverkehr von Herbst 2015 zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und der Volkswagen AG betreffend die erlassene Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen der Motorbaureihe EA 189 EU5.