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Oberlandesgericht Oldenburg zur Verjährung der Ansprüche in der "Abgasaffäre"
Bereits 2016 sei der Erfolg einer Klage gegen Volkswagen erkennbar gewesen, wodurch die Verjährungsfrist Ende 2016 begonnen habe und deshalb 2019 als Ende der Verjährungsfrist festzusetzen sei.