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Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz coronabedingter Geschäftsschließung
Muss ein Geschäft wegen coronabedingter Vorschriften schließen, so muss der Gewerbemieter weiterhin seine Miete zahlen. Das Risiko der fehelenden Gewinnerzielung geht zu Lasten des Mieters. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.