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OLG Koblenz zur Höhe des Hinterbliebenengeldes für einen durch Verkehrsunfall verlorenen Angehörigen
Das Hinterbliebenengeld wird in der Regelfall nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes erreichen. Es ist vielmehr eine Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid, die durch den Verlust eines besonders nahestehenden Menschen ausgelöst werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass das Hinterbliebenengeld gegenüber einem Anspruch auf Schmerzensgeld nachrangig ist und die Fälle abdeckt, in denen die Trauer und das seelische Leid bei dem Hinterbliebenen nicht zu einer gesundheitlichen ...