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BVerfG bestätigt Impfpflicht für Soldaten
Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss in einem Beschwerdeverfahren entschieden.