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Zur „Zimmervermietung“ umgestaltetes Bordell in Speyer bleibt geschlossen
Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.