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Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt
Ein Nierentransplantierter mit chronischer Rejektion des Spenderorgans hat keinen Anspruch auf eine höhere Priorisierung bei der Corona-Schutzimpfung als die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für ihn vorgesehene. Dass seine Ehefrau in der Altenpflege tätig ist, führt ebenfalls nicht zu einem solchen Anspruch. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden.