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Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an Aufbauseminar setzt Fristsetzung hinsichtlich Teilnahme voraus
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt voraus, dass dem Betroffenen eine Frist gesetzt wurde, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.