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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge
Die "Ersitzung" der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine mindestens zwölfjährige Behandlung als Deutscher seitens deutscher Behörden, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, erstreckt sich auf dessen Abkömmlinge unabhängig davon, ob diese selbst "gutgläubig" sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.