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Erfolgreicher Antrag gegen die nächtliche Ausgangssperre im Main-Kinzig-Kreis
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat einem Eilantrag eines Antragstellers aus dem Main-Kinzig-Kreis stattgegeben und die aufschiebende Wirkung gegen die nächtliche Ausgangssperre im Main–Kinzig- Kreis, wie sie in der Allgemeinverfügung vom 3.April 2021 befristet bis zum Ablauf des 18.April 2021 festgesetzt worden war, angeordnet.