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Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken trotz Maskenpflicht
Die neue gesetzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken führt nicht dazu, dass SGB II-Bezieher im Eilverfahren einen Mehrbedarf erfolgreich geltend machen können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.