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Exakte Angaben bei Anträgen auf Wirtschaftsförderung zwingend erforderlich
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass kein Anspruch auf regionale Wirtschaftsförderung besteht, wenn das zu fördernde Vorhaben an einem von den Antragsunterlagen abweichenden Investitionsort realisiert wird.