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Keine Teilnahmebefugnis eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung
Der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung kann das Steuergeheimnis entgegenstehen, wenn die Gemeinde und der Steuerpflichtige Vertragsbeziehungen unterhalten. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die zugelassene Revision ist unter dem Az. III R 25/21 beim Bundesfinanzhof anhängig.