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BGH: Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage
Schließen Geschwister einen Vertrag zur Übertragung der Immobilie mit Pflegevereinbarung ab, so ist das dauerhafte, gegenseitige Vertrauen im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist die Geschwisterbeziehung heillos zerrüttet, führt dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, was wiederum die Rückübertragung des Eigentums nach sich ziehen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.