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Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen
Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht ...