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Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt
Ergeht gegen ein Fahrradfahrer die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, weil er mit einer BAK von 1,8 Promille vom Fahrrad stürzte, und missachtet er die Anordnung, kann ihm das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.