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Keine Irreführung durch auf Müllbeutel neben Warenlogo aufgedruckte Werbeaussage "klimaneutral"
In dem auf einen Müllbeutel neben dem Warenlogo aufgedruckten Werbeaussage "klimaneutral" liegt keine Irreführung im Sinne von § 5 UWG. Der Begriff sagt nicht aus, dass das Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Waren herstellt. Zudem ist mit dem Begriff "Klimaneutralität" eine eindeutige Aussage verbunden. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.