Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters „Falcone“ nicht als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht.
Die Klägerin ist die Schwester des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni
Falcone. Dieser bekämpfte in den 1980er - und 1990er Jahren gemeinsam mit Paolo
Borsellino die organisierte Kriminalität in Italien. Beide wurden 1992 Opfer von Attentaten
der Mafia. Die Beklagte war Inhaberin der Pizzeria „Falcone & Borsellino“ Frankfurt am Main. Sie
verwendete u.a. im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem
Film „Der Pate“. Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name „Falcone“
wurde zudem auf dem Aushängeschild, Werbematerialien und in den sozialen Medien
genutzt. Die Pizzeria wird gegenwärtig nicht betrieben. Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung des Namens im Mafia-Kontext ohne ihre Zustimmung. Das Landgericht hatte die auf Unterlassung gerichteten und auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten Anträge zurückgewiesen.
OLG gibt Klägerin Recht
Auf die Berufung hin hat das OLG die Beklagte nunmehr im Wege des Versäumnisurteils
verpflichtet, es zu unterlassen, die Bezeichnung „Falcone“ als Geschäftsbezeichnung
und für ihre Geschäftstätigkeit im Kontext mit Mafia-Bezug zu benutzen; es sprach
damit – in der Säumnissituation der Beklagten, in der nur der klägerische Vortrag zugrunde
gelegt wird - die auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten
Ansprüche zu. Ein Versäumnisurteil ergeht unbegründet.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:07.07.2022
- Aktenzeichen:6 U 211/20