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Geldentschädigung von 300 € wegen unerlaubter Werbe-E-Mail
Erhält ein Internetnutzer unerwünschte Werbe-E-Mails und muss sich nachfolgend mit der Abwehr der unerwünschten Werbung und der Herkunft seiner Daten auseinandersetzen, so kann ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 300 € zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.