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Reisebüro hat nach Zimmerstornierung durch Reisenden wegen Corona-Pandemie Anspruch auf Servicegebühr und Erstattung der Stornierungsgebühren
Storniert ein Reisender wegen der Corona-Pandemie eine Hotelbuchung, so hat er die vertraglich vereinbarte Stornierungsgebühr zu zahlen. Hat das die Hotelbuchung vermittelnde Reisebüro die Gebühr verauslagt, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Reisenden. Zudem steht dem Reisebüro der Anspruch auf die Servicegebühr für die Hotelbuchung zu. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.