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Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des AfD-Flügels rechtmäßig
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. "Erfurter Resolution" unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen.