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Falsche Uniform mit Buchstabensalat „POZILEI“ kann strafbarer Missbrauch von Polizeiuniform sein
Das Landgericht Paderborn hatte den Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen unbefugten Tragens von Uniformen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn verworfen. Diese Verurteilung ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig.