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Gerichtliche Unterlassungsverfügung umfasst auch Durchsuchung von Facebookgruppen nach möglichen geposteten Verlinkungen zum Ursprungs-Beitrag
Eine gerichtliche Unterlassungsverfügung umfasst auch die Löschung von Verlinkungen zum beanstandeten Ursprungs-Beitrag. Dies kann eine Durchsuchung sämtlicher Facebook-Gruppen, in denen der Link gepostet worden sein kann, erforderlich machen. Kommt der Unterlassungsschuldner dem nicht nach, droht die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.