Eine gerichtliche Unterlassungsverfügung umfasst auch die Löschung von Verlinkungen zum beanstandeten Ursprungs-Beitrag. Dies kann eine Durchsuchung sämtlicher Facebook-Gruppen, in denen der Link gepostet worden sein kann, erforderlich machen. Kommt der Unterlassungsschuldner dem nicht nach, droht die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 wurde einem Facebook-Nutzer vom Landgericht Stade untersagt, bestimmte Äußerungen über eine Frau zu tätigen. Der Unterlassungsschuldner hatte auf
Schuldhafter Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Unterlassungsschuldner habe schuldhaft gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen. Die bestehenden Links stellen selbst einen Verstoß gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot dar. Als aktiver Nutzer von Facebook habe es dem Unterlassungsschuldner oblegen, in den von ihm frequentierten Gruppen aktiv nach seinen auch längere Zeit zurückliegenden Beiträgen zu forschen und diese zu löschen. Wenn die Zahl der vom Unterlassungsschuldner verfassten Beiträge und Verlinkungen so groß ist, dass er den Überblick verliert, gehe das zu seinen Lasten.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Landgericht StadeUrteil[Aktenzeichen: 6 O 70/22]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Celle
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:19.08.2022
- Aktenzeichen:5 W 25/22