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Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
Zweitwohnungsinhaber sind auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Revisionsverfahren entschieden.