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Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben
Das Landgericht Göttingen hat einen Hochschullehrer wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft und eine Nebenklägerin haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Göttingen ...