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Urteil wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Nachteil zweier Jesidinnen im Strafausspruch weitgehend aufgehoben
Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. Die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Beschwerdeführerin eine ...