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Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden
Hat eine Wohnung mehrere Miete, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.