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13 Jahre zurückliegender leichter sexueller Missbrauch der eigenen Tochter rechtfertigt bei Besitz von Kinderpornografie keine präventive DNA-Entnahme
Werden bei einem Mann kinderpornografische Medien vorgefunden, so rechtfertigt dies keine präventive Entnahme von DNA gemäß § 81g StPO, selbst wenn der Mann vor 13 Jahren seine eigene Tochter leicht sexuell missbraucht hat. Nimmt der Beschuldigte an einer Sexualtherapie teil und nimmt er Medikamente zur Dämmung seines Sexualtriebes ein, so liegt eine positive Kriminalprognose vor. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.