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Perückenkauf: Keine Sittenwidrigkeit wegen deutlich höheren Preisen in Ladengeschäft als im Online-Handel
Sind die Preise in einem Ladengeschäft deutlich höher als vergleichbare Angebote im Online-Handel, so begründet dies nicht zwingend eine Sittenwidrigkeit. Der Internethandel stellt einen Sondermarkt dar, der mit dem allgemeinen regionalen Markt nicht vergleichbar ist. Dies hat das Amtsgericht Erfurt entschieden.