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Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit wegen Zurverfügungstellung eines falschen Zimmers
Soll ein Reisender anstatt des gebuchten Familienzimmers mit einem separatem Schlafzimmer eine Ein-Raum-Juniorsuite erhalten, begründet dies einen Reisemangel. Er kann dann gemäß §§ 651i Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 2 BGB Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude verlangen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.