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Mögliche Gesundheitsgefahr durch Legionellen bei Überschreitung ab 10.000 KbE/100 ml
Erst bei einer Legionellenkonzentration von 10.000 KbE/100 ml kann von einer möglichen Gesundheitsgefahr ausgegangen werden. Somit besteht bei einer Konzentration zwischen 100 KbE/100 ml bis 2800 KbE/100 ml kein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden.